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MaiGouda, Info
Für
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Info
Zutaten
Sorte: KuhmilchSchnittkäse, 48 Prozent Fett i.d.Tr., das entspricht
etwa 28 Prozent Fett absolut.
Aussehen: Hellgelber, schnittfester Laib mit kleinen Löchern. Wird
in Laiben (4 bis 30 Kilogramm/Laib) und als BabyGouda (300 bis 1000 Gramm/Stück) angeboten.
Rinde: Meist mit Paraffin und/oder Kunststoffüberzug versehen. Auch
mit Naturrinde erhältlich. Bei konventionellem MaiGouda darf die Rinde mit Natamycin #
(deklarationspflichtig!) behandelt werden.
Charakter: cremigmild, MaiGouda schmeckt pikanter als einfacher
Gouda.
Geschichte: Gouda ist nach einer Stadt in der Nähe von Rotterdam
benannt. Er war schon im Mittelalter einer der wichtigsten Exportkäse. Name und Herstellungsverfahren
sind nicht geschützt, das heißt, Gouda darf weltweit produziert werden. Die Bezeichnung MaiGouda haben
holländische Marketingexperten erfunden. Die Idee:
Käse herzustellen aus der "besten Milch des Jahres", entstanden aus dem vitamin und mineralstoffreichen
ersten Grünfutter. Die Reifezeit beträgt sechs statt wie beim jungen Gouda vier Wochen. Den ersten
MaiGouda gibt es etwa ab dem 15. Juni.
Herstellung: MaiGouda wird wie Gouda aus pasteurisierter Milch
hergestellt. Die Milch legt der Käser mit mikrobiellem Lab, seltener mit Kälberlab, dick. Der Bruch wird
anschließend in Formen gegossen.
Später kommt der Laib ins Salzbad. Während der Lagerung wird er ständig gewendet und gepflegt. Bei
konventioneller Herstellung darf Nitrat ## gegen Fehlreifungen eingesetzt werden, auch der Farbstoff Beta
Carotin ist erlaubt. Beide Zusatzstoffe müssen deklariert werden.
BioMaiGouda: Wird aus BioMilch hergestellt. Nitrat, gentechnisch
verändertes Lab, Beta Carotin und Natamycin* sind verboten.
Verwendung: Schmeckt zu Brot, Wein, süßem Obst und in Salaten.
Eignet sich zum Überbacken..
Natamycin: Rindenbehandlungsmittel, wirkt gegen Schimmelbildung.
Natamycin ist ein in der Humanmedizin gebräuchliches Antibiotikum.
Bei zu häufiger Aufnahme durch die Nahrung kann es seinen therapeutischen Wert als Arzneimittel
verlieren, urteilt die Verbraucher Zentrale. Der Konservierungsstoff darf nicht mehr als 5 mm in ein
Lebensmittel eindringen. Mit Natamycin behandelte Rinde sollte entsprechend großzügig entfernt werden.
Beim Erhitzen können sich aus Nitrat und den im Käse enthaltenen biogenen Aminen Nitrosamine bilden,
die als krebserregend gelten.
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