Zunächst die gute Nachricht: Eine ganze Reihe von Naturfarbstoffen
sind völlig unbedenklich. Dazu zählen Rote-Bete-Saft, der grüne
Blattfarbstoff Chlorophyll, Carotinoide (unter anderem verantwortlich für die Färbung der Möhren) und
Riboflavin (Vitamin B2). Diese dürfen zur Färbung vieler Lebensmittel verwendet werden. Daneben werden
eine ganze Reihe künstlicher Farbstoffe eingesetzt, um Lebensmittel optisch aufzuwerten. Diese Farbstoffe
sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie mitverzehrt werden. Statt der chemischen Bezeichnung wird in der
Regel eine sogenannte E-Nummer in
der Zutatenliste angegeben. Andere Farben dringen nicht durch die Oberfläche.
Vorsicht vor dem Wackelpudding? Götterspeise ist meist nicht nur bunt verpackt, sondern auch beim Inhalt
spielt die Chemie kräftig mit. So darf Wackelpeter mit Zitronengeschmack mit synthetisch hergestelltem
Chinolingelb (E 104) oder mit Tartrazin (E 102) gefärbt werden. Beide können allergische Reaktionen
hervorrufen. Asthmatiker und Personen, die gegen Aspirin empfindlich sind, sollten E 102 meiden.
Himbeer-Götterspeise verdankt ihr leuchtendes Rot dem Azorubin (E
122). Auch E 122 kann Nebenwirkungen auslösen. Waldmeisterliches Grün wird aus Gelb und synthetisch
hergestelltem Patentblau (E 131) gemixt. E 131 ist vergleichsweise harmlos. Trotzdem sollten Allergiker
auch bei diesem Farbstoff vorsichtig sein. Andere synthetische Farbstoffe, die in Puddings und Süsswaren
verwendet werden, sind nicht so ungefährlich. Gelborange S (E 110), Cochenillerot A (E 124) und das
rosafarbene Erythrosin (E 127) können heftige Allergien auslösen.
Wenngleich viele Lebensmittelfarbstoffe völlig unbedenklich sind, so sollten zumindest Allergiker
synthetische Farbstoffe meiden. Auch bei hyperaktiven Kindern wird empfohlen, auf eine Reihe von
künstlichen Farbstoffen zu verzichten, die man trotz dieser Bedenken in Pro-
dukten verwendet, die gerade von Kindern gerne gegessen werden.
Bedenkt man, dass immer mehr Menschen unter Allergien leiden, stellt sich die Frage, ob das Färben von
Lebensmitteln überhaupt noch zu rechtfertigen ist. Die vorgeschriebene Kennzeichnung in der Zutatenliste
gibt dem kritischen Verbraucher jedoch nicht nur die Möglichkeit, sich zu infoimieren, sondern auch zu
entscheiden, ob er ein künstlich eingefärbtes Produkt kaufen will oder nicht.