Fast jeder Wein in Deutschland hat eine Nummer. Die sogenannte amtliche Prüfnummer. Schauen Sie
mal aufs Etikett: da steht meist
"A.P.Nr." und dann eine lange Latte an Zahlen.
_Was die Nummer sagt_ Ein Beispiel: A.P.Nr. 4 300 133 3103 Die "4" steht für das
Anbaugebiet, hier: Rheinhessen. Die "300" ist das Kürzel für den
Ort an dem der Erzeuger sitzt, hier: Mettenheim. "133" ist der
Betrieb selbst, hier: das Weingut Sander. Und schliesslich ist die
"3103" die Kurzform für: 31. Prüfnummer im Jahr 2003. Während die
meisten Ziffern also nur verklausuliert wiedergeben, was sowieso auf dem Etikett stehen muss, gibt die
letzte Ziffernkombination zumindest einen zusätzlichen Anhaltspunkt. Sie können daran sehen, ob ein
Wein z.B. sehr schnell abgefüllt worden ist oder aber lange im Fass gelegen hat.
_Verbraucherschutz oder was?_ Die Nummer sagt aber auch grundsätzlich, dass der Wein als
Qualitätswein oder besser "amtlich geprüft" ist. Eine deutsche Besonderheit. Die meisten anderen Staaten
kennen eine Überprüfung des fertigen Weins überhaupt nicht. Sie ist bestenfalls freiwillig.
Insofern ist das deutsche System vom Ansatz her ein Stück Verbraucherschutz. Zunächst wird im Herbst
schon festgehalten, wie viel natürlichen Zucker die Trauben mitgebracht haben. Dieser Wert ist wichtig für
ihre Einstufung nach Qualitätsgruppen. Dann muss der Winzer eine chemische Analyse des Weins
vorlegen, die z.B.
dokumentiert, wie viel Alkohol, Säure und Restsüsse der Wein hat und ob gesetzliche Grenzwerte z.B. für
Schwefel eingehalten werden.
Schliesslich gibt es eine sensorische Prüfung, d.h., der Wein wird schlicht von einer Jury probiert und
bewertet. Dabei muss er mindestens 1,5 von 5 möglichen Punkten erhalten.
Das zeigt aber auch: die amtliche Prüfung ist eher ein
Mindeststandard, der Verbraucher davor schützen soll, ganz schlechten Wein zu kaufen. Die
"Ablehnungsrate" ist denn auch gering.
Nur wenige Prozent der Weine, die zur amtlichen Prüfung angemeldet werden, fallen durch. Die meisten
kommen spätestens bei der Nachprüfung durch. Und die Fehlerfreiheit, die da bestätigt wird, gilt im Grunde
nur für den Moment der Prüfung.
_Nach der Prüfung_ trotz amtlicher Prüfung sind nämlich immer wieder Weine im Regal grob fehlerhaft.
Tests von Fachzeitschriften zeigen: rund 20% der
Weine im Handel haben gravierende Fehler. Jede 5. Flasche. Das kann mit dem Standard der Prüfung zu
tun haben, aber auch mit dem, was nach der Prüfung mit dem Wein passiert. In Klarglasflaschen endlos im
Regal stehend, werden Weine nicht besser. Sie leiden ganz unsäglich und oxidieren schnell. Auch andere
Schäden machen sich bemerkbar: etwa die sogenannte Untypische Alterungsnote - UTA.
_Mehr als amtliches Mindestmass_ Mehr als amtliches Mindestmass versprechen andere
Prüfinstitutionen.
Da sind auf der ersten Stufe die regionalen Wein-Prämierungen. In
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt organisieren
das die Weinbauverbände, in Hessen das für die Weinwirtschaft zuständige Ministerium und in Rheinland-
Pfalz die
Landwirtschaftskammer.
Wer da durchkommt, der kann bei der Bundesprämierung mitmachen. Diese nationalen Wettbewerbe
richtet einmal im Jahr die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG) aus.
Bei den DLG-Prämierungen werden Bronzene, Silberne und Goldene
(ehemals: Grosse) DLG-Preise verliehen. Nur etwa 1,5 % der
prämierten Weine und Sekte erreichen den Goldenen Preis Extra. Das ist die qualitative Spitze im
Bundeswettbewerb. Die Weine werden wie bei der amtlichen Prüfung bewertet, müssen allerdings
zwischen 2,5 und 5 von 5 möglichen Punkten haben. Darüber hinaus propagiert die DLG auch noch das
"DLG-Güteband", das für höheren
Produktionsstandard und mindestens 3,5 Punkte bei der Prüfung steht.
Es gibt noch mehr amtliche und quasi-amtliche Verwirrung, aber wer
redet von "QgU" noch, dem Qualitätswein geprüften Ursprungs und ähnlichen Versuchen, die gut gemeint
und schlecht umgesetzt wurden.