Die hier wiedergegebenen Informationen stammen aus der 18. Auflage des Buches aus dem Jahre 1844.
In jedem Haushalts ist eine Vorratskammer, welche gehörig gelüftet werden kann, ganz unentbehrlich. Die
geeignetste Lage ist nach der Nordseite, wobei in Ökonomien die Nähe eines Kornbodens der Mäuse
wegen zu meiden ist. Es darf darin nicht an Regalen zum Aufstellen von Töpfen, nicht an Haken zum
Aufhängen der Säckchen mit den verschiedenen Sämereien und einigen Heilkräutern, sowie auch zum
Aufhängen verschiedener Säche, z.B. Mehl, Grütze, Graupen, getrcokneten Salatbohnen und dergl. fehlen.
Dies alles würde selbstverständlich im Keller verderben. Es darf namentlich in einem ländlichen Haushalte
nicht an Latten oben unter der Decke zum Aufhängen von Würsten und geräuchertem Fleisch mangeln,
welches nach dem Räuchern, falls keine dunkle Kammer dazu vorhanden ist, seinen Platz bis zum April in
der Vorratskammer erhält, wo es aber vor Insekten geschützt werden muss. In Haushaltungen auf dem
Lande, wo man reichlich Obst trocknet, kann solches in einer Kiste mit verschiedenen Fächern für
verschiedene Sorten aufbewahrt werden; damit Luft dazu kommen kann, stelle man ein kleines Brett unter
den Deckel. Kleinere Obstvorräte hänge man in Säcken auf. Erbsen und Bohnen stell eman in einem
Fasse oder Topfe hin. Die Töpfe mit sogenanntem Kraut oder Muss (eingekochter Äpfel-, Birnen-, Möhren-
und Rübensaft) binde man mit Papier zu, bemerke den Inhalt darauf und stelle sie in guter Ordnung auf die
Bänke; ebenso in kalter Jahreszeit die angemachten Früchte, auch, wo eingeschlachtet wird, den Vorrat
von Fett, doch diesen auf eine besondere Bank, nicht zu dem Eingemachten. Vorrätige Seife schneide man
in gleichmässige, finderlange Stücke und stelle sie auf eine Bank, möglichst entfernt von allen
Lebensmitteln, in Zwischenräumen nebeneinander hin; auf diese Reihe kann dann in gleicher Weise eine
zweite und dritte aufgebaut werden. Was in grösseren Landhaushaltungen an verschiedenartigen Geräten
selten gebraucht wird, als: sämtliche
Wurstgerätschaften, verschiedene andere eiserne Werkzeuge, welche im Keller verrosten würden,
überflüssige Küchengeräte, die im Herbst zurückgestellt und gut gereinigten Milchbecken, auch die
gereinigten Gartengerätschaften, welche im Herbst nicht mehr gebraucht werden, dies alles erhält
wohlgeordnet in der Vorratskammer einen Aufbewahrungsort. Das Fleischfass und den beim Wurstmachen
zu gebrauchenden Stosstrog stelle man jedoch im Sommer aufrecht in den Keller, um sie vor Leckwerden
zu schützen; doch bedürfen sie zum längeren ERhalten gleich den Waschfässern eine Unterlage. Säcke
für Korn und Mehl hänge man nach jedem Gebrauche, weinmal zusammengelegt, in der Vorratskammer
ordentlich über eine Latte; Säcke und Körbe, welche beim Ausmachen der Kartoffeln gebraucht werden,
bewahre man ausgewaschen in der Vorratskammer bis zum nächsten Gebrauche, ebenso die
Waschkörbe. Kann aber für letztbemerkte Geräte eine besondere Kammer bestimmt werden, so ist dies
jedenfalls vorzuziehen. Im Übrigen ist in der Vorratskammer gute Ordnung, öfteres Lüften und grosse
Reinlichkeit zu empfehlen.
Sobald sich Spuren von Mäusen zeigen, säume man nicht, eine Falle aufzusetzen oder vergifteten Weizen
zu legen, wobei indes die Vorräte mittelst eines übergebundenen Stückes Zeug geschützt werden müssen.