Tabelle 3 Geeignete und weniger oder nicht geeignete Nahrungsmittel GEEIGNETE NAHRUNGSMITTEL
IM RAHMEN DER NÄHRSTOFFMENGE:
Fleisch und Wurstwaren: Mageres Fleisch aller Art ohne sichtbares
Fett, Schinken und Kasseler, kalter Braten, Fleischsülze, Spezialwurstsorten unter 10% Fett.
Wild: Alle Arten
Geflügel: Ohne Haut
Fisch- und Fischwaren: Magere Sorten Frischfisch, fettreiche Arten nur
mässig, Fischwaren geräuchert, gesäuert oder in Gelee, Konserven ohne Öl oder Sosse.
Eier: Eiklar (evtl. 1 Eigelb pro Woche im Rahmen der erlaubten
Cholesterinmenge) Milch und Milchprodukte: Buttermilch, Magermilch u. -pulver,
Magermilchjoghurt, Magerquark, fettarme Käsesorten bis zu 30% Fett i.Tr.
Fette und Öle (bei Übergewicht einschränken): Linolsäurereiche
Öle, z.B. Sonnenblumen-, Distel-, Soja- oder Maiskeimöl, ölreiche
Spezialmargarine (cremigweiche Sorten) Gemüse: Alle Arten
Obst: Alle Arten ausser s. Weniger oder nicht geeingete Nahrungsmittel
Brot und Nährmittel (Bei Übergewicht einschränken): Alle Arten
dunkle Brotsorten bevorzugen.
Kuchen und Torten (bei Übergewicht einschränken): Trockene, fettarme
Arten, z.B. Hefeteig oder Quark, Ölteig mit linolsäurereichem Öl und ohne Eigelb zubereitet.
Süsswaren (be Übergewicht ungeeignet): Marmelade ohne Zucker mit
Süssstoff.
Nüsse (bei Übergewicht ungeeignet): Alle Arten, bevorzugt Wal- und
Paranüsse.
Getränke: Alle zuckerfreien Getränke, kaffee, Tee, Mineralwasser,
alkoholische Getränke nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
WENIGER ODER NICHT GEEIGNET SIND:
Fleisch und Wurstwaren: Innereien (hoher Cholesteringehalt), fettes
Fleisch, Speck, handelsübliche fettreiche Wurstsorten, z.B.
Cervelat-, Leber-, Blut-, Mett- und Bratwurst, Fleischkonserven in
Sossen.
Geflügel: Mastgans, Mastente.
Fisch- und Fischwaren: Krustentiere, Austern, Garnelen, Muscheln,
Hummer (hoher Cholesteringehalt), Konserven ohne Deklaration des Nährwertes und der Fettsäuren.