Keine Angabe
Agar-Agar I
Für
1
Info
Der Name Agar-Agar kommt aus dem Malaiischen und bedeutet
gelierendes Lebensmittel aus Algen, womit schon das Wichtigste über Agar-Agar gesagt ist. Es ist das
älteste und ergiebigste
Geliermittel pflanzlichen Ursprungs. Seine Gelierkraft ist um ein Vielfaches höher als die von der aus
Schwarten, Knochen und Tierhäuten hergestellten Gelatine. Daher kann Agar-Agar äusserst
sparsam dosiert werden.
Verwendung in der Küche Agar-Agar lässt sich einfach und problemlos in süssen und pikanten
Speisen verarbeiten, da die Gelbildung von keinerlei Zusätzen, wie z. B. Zucker abhängig ist. Agar-Agar
muss grundsätzlich 1-2
Minuten in etwas Flüssigkeit gekocht werden, damit es seine Gelierkraft vollständig entfalten kann.
Erst beim Abkühlen beginnt die Masse fest zu werden. Beim Öffnen der Verpackung und während des
Kochprozesses geht von naturbelassenen Agar-Agar ein leichter Meeresgeruch aus. Lassen Sie
sich davon nicht irritieren: Er verflüchtigt sich im Verlauf der
Zubereitung und ist in der fertigen Speise nicht mehr wahrnehmbar.
Wichtige Dosierhinweise. Die neue Algenernte zeichnet sich durch eine äusserst hohe Gelierkraft aus,
weshalb Agar-Agar jetzt noch
ergiebiger ist. Um den Speisen eine optimale Festigkeit zu verleihen, sollte Agar-Agar stets sorgsam
dosiert werden. Bitte beachten Sie
dazu die geänderten Dosierhinweise: Grundsätzlich wird benötigt
1/4 gestrichener TL Agar-Agar für 200 ml Flüssigkeit oder Fruchtbrei
3/4 gestrichener TL Agar-Agar für 500 ml Flüssigkeit oder
Fruchtbrei, 1 leicht gehäufter TL Agar-Agar für 750 ml Flüssigkeit
oder Fruchtbrei.
Für Früchte haben wir zur einfacheren Handhabung eine Geliertabelle erstellt, da einige Früchte ein
abweichendes Gelierverhalten zeigen.
Besonders bei der Vervielfachung von Rezepten mit ausschliesslich sauren Früchten (z.B. Quitten,
Johannisbeeren, Grapefruits) gelieren diese oft nicht.
Unsere Empfehlung: Fruchtmischungen aus süssen und sauren Früchten
herstellen, wie z. B. Himbeeren und Sauerkirschen oder Orangen, Erdbeeren und Rhabarber, Äpfel und
Pflaumen, Aprikosen und Kiwis.
Der durch die Mischung erzielte Säureausgleich ermöglicht eine Standarddosierung von einem leicht
gehäuften Teelöffel Agar-Agar
auf 750 ml Fruchtbrei oder Saft.
Der Kochvorgang: In der Regel wird ein 3/4 gestr. TL AgarAgar für
500 ml Fruchtsaft, Fruchtbrei, Milch oder Flüssigkeit benötigt.
Von dieser Flüssigkeit ca. 100 ml abnehmen und mit dem Agar-Agar
verquirlen.
Agar einrühren und 2 Minuten unter Rühren kochen Lassen. Lassen Sie sich nicht dadurch verwirren, dass
das zu gelierende Kochgut zu diesem Zeitpunkt noch flüssig ist. Mit Agar-Agar zubereitete
Speisen werden erst beim Abkühlen fest.
Da Agar-Agar zuckerfrei geliert, können Sie den Zuckergehalt
süsser Speisen ganz nach Geschmack verringern. Als Süssungsmittel können auch Birnendicksaft, Honig,
Fruchtzucker u. ä. verwendet werden. Die jeweilige Süssungsmenge bestimmen Sie nach Ihrem
persönlichen Geschmack. Bei der Verwendung von Brecht Delifrut kann die Menge des Süssungsmittels
reduziert werden, da diese Gewürzmischung durch die Kombination der verschiedenen Gewürze ein
charakteristisch-süsses Aroma entfaltet Delifrut passt zu allen
Obstarten und lässt sich daher vielseitig einsetzen.
Bei Marmelade wirkt Zucker aber nach dem Öffnen der Gläser konservierend. Fruchthaltige Brotaufstriche
mit vermindertem Zuckergehalt sollten nach Anbruch im Kühlschrank aufbewahrt und bald verbraucht
werden. Bei eventueller Schimmelbildung dürfen fruchthaftige Brotaufstriche nicht mehr verzehrt werden.
Bitte den ganzen Inhalt wegwerfen.
Gläser: Für eine gute Haltbarkeit zuckerreduzierter
Fruchtaufstriche empfehlen wir Ihnen die Verwendung kleiner Gläser mit Twist-Off-Deckeln, da diese
luftdicht verschlossen werden
können. Gläser und Deckel vor dem Befüllen bitte auf ein feuchtes Tuch stellen, damit sie nicht
zerspringen. Sorgfältig abwischen, sofort fest verschliessen und auf den Deckel stellen, so dass ein
Vakuum entsteht. So sind mit AgarAgar hergestellte Fruchtaufstriche ca. 3 Monate haltbar, bei kühler
Lagerung jedoch auch darüber hinaus.
Weiter Teil II
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