Benzoathaltige Lebensmittel: Preiselbeeren, Heidelbeeren, Zimt,
Gewürznelke, fermentierte Milchprodukte, Erdbeeren, Trauben, Margarine, hartgesottene, geschälte Eier in
Konservierungslösung, Sauerkraut, Essigkonserven (z.B. Gurken), Senffrüchte, Meerrettich, Ketchup,
Paprikapaste, gefüllte Oliven, künstliche Süssstoffe in Lösung, Konditorei- und Zuckerwaren mit Frucht-
oder fetthaltigen
Überzügen, kandierte Früchte, Zitronensaft zum Würzen von Speisen, Tafelgetränke und Tafelwasser mit
Fruchtsaft, Limonade, Konfitüre, Marmeladen, Gelees, Nusspasten, Latvergen, alkoholfreier Vermouth,
Senf, Lachs in Dosen, Sardellen, Lachspaste, Konserven aus Fleisch von Krustentieren.
Lebensmittel, die mit Azofarbstoffen gefärbt werden dürfen:
Käsezubereitung, Schmelzkäse, Fertigfondue, Salatsosse, Dauerbackwaren, Feinbackwaren,
Puddingpulver, Obstkonserven, Spinatkonserven, Senffrüchte, Konditorei- und Zuckerwaren,
Speiseeis, Zitrussirup, Tafelgetränke, Limonade, Limonadenpulver, Brausetabletten, Konfitüren,
Marmeladen, Gelees, Brotaufstriche, alkoholfreie Bitter, gefüllte Schokoladenartikel, Senf, Likör, Bitter,
Fischrogenkonserven. Synthetische Farbstoffe dürfen auch zur Färbung von Eierschalen oder zum
Stempeln von Käse, Eiern und Fleisch verwendet werden. Auch Tabletten und Dragees können diese
Farbstoffe enthalten.
Lebensmittel, denen schwefelhaltige Antioxidanzien oder Konservierungsmittel zugesetzt werden dürfen:
Rohgerste, Eigelb,
Trockenobst, Sauerkraut, Senffrüchte, Meerrettich, Baumnüsse, Kartoffeln, andere Gemüse und Früchte,
Kartoffelprodukte, Trockengemüse, Gemüsespezialitäten in Essig, Kunsthonig, Stärkezucker und
Stärkesirup, Fruchtsäfte, Fruchtsirup, Brotaufstrich, Kernobstsaft, Süssmost, Senf, Traubenmost,
Traubensaft, Essig, Weine (z.B. Schaumweine).