Welche Rechte u Pflichten hat ein Gast im Restaurant (Inf
Für
1
Text
Zutaten
1 Info
_Schnecken im Salat und kein Kellner in Sicht_ Schnecken im Salat, Haare in der Suppe, stundenlange
Wartezeiten oder eine vergessene Tischreservierung können dem Gast den Restaurantbesuch ganz schön
verderben. Als Gast im Restaurant muss man sich jedoch nicht alles gefallen lassen. Allerdings hat man
auch Pflichten dem Wirt gegenüber.
Juristisch gesehen ist ein Restaurantbesuch ein Vertrag mit einer mündlichen Vereinbarung. Das beginnt
mit der Tischreservierung. Die ist grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Erscheint der Gast trotz einer
Reservierung nicht, kann der Gastwirt einen Anspruch geltend machen auf Schadensersatz für eventuell
entstandene Kosten und Aufwendungen (Tischschmuck, Bereitstellung besonderer Speisen und
entgangener Gewinn). Allerdings muss der Wirt in diesem Fall beweisen, dass ihm der Schaden
tatsächlich entstanden ist, dass er z. B. andere Gäste wegen der Reservierung wegschicken musste. Hält
umgekehrt der Restaurantbesitzer eine Reservierung nicht ein, kann auch der Gast Ersatz verlangen, etwa
für die Fahrtkosten.
_Warten aufs Essen_ Der Wirt muss die Möglichkeit bekommen, ein Essen frisch zuzubereiten, aber: auf
stundenlange Wartezeiten kann der Gast mit
einer Preisminderung reagieren: So hat das Landgericht Karlsruhe
entschieden, dass der Gastgeber einer Festgesellschaft, der das Mittagessen für einen bestimmten
Zeitpunkt bestellt hatte, den Preis um 30% mindern durfte, da das Essen mit einer Verspätung von 90
Minuten serviert wurde (LG Karlsruhe AZ: 1 S 196/92).
_Qualität der Getränke und des Essens_ Bei der Bestellung/dem Servieren etc. von Speisen in einer
Gaststätte handelt es sich um eine Mischung aus Kaufvertrag, # 433ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
und Werkvertrag, # 631ff BGB. Ist der Gast mit seinem Getränk oder dem Essen nicht zufrieden, so kann
er sich beschweren und eine Preisminderung verlangen. Oder er kann das bemängelte Getränk oder die
Speise noch einmal neu verlangen bzw.
umbestellen (statt Wein ein Bier, statt eines Nudelauflauf eine Reispfanne), wobei er das bemängelte
Getränk bzw. die Speise nicht bezahlen muss.
Allerdings muss der Gast den Mangel objektiv belegen können (im Zweifelsfall mit Zeugen). Beispiele für
objektive Mängel: ein zu
warmes Bier, nicht volles Glas, schmutziges Glas, schmutziger Teller, kalter Kaffee, kalte Suppe, korkiger
Wein, Champagner, der in Wirklichkeit billiger Schaumwein ist, Ein "Wiener Schnitzel" nicht vom Kalb,
sondern vom Schwein, Rindersteak, das medium bestellt wurde, aber blutig serviert wird, Schnecken im
Salat etc. Subjektive Beschwerden können nicht zu Preisminderung bzw. Wandlung führen, z.B. Kohl, der
dem Gast nicht schmeckt. Beschwert der Gast sich nicht oder beschwert sich erst, wenn die Bedienung
die Teller abräumen will, wird er kaum der notwendigen Beweislast nachkommen können.
Etwaige Preisminderung bzw. Wandlung würden so verfallen. Von der Preisminderung ausgenommen sind
die Getränke und dem beanstandeten Essen vorangegangenen Speisen. Sie müssen bezahlt werden.
_Warten auf die Rechnung_ Auch dagegen kann man sich wehren. Wenn der Wirt auch nach mehrmaliger
Aufforderung nicht innerhalb einer halben Stunde die Rechnung bringt, kann man das Restaurant verlassen.
Allerdings sollte man Namen und Anschrift hinterlassen, um nicht eine Anzeige wegen Zechprellerei zu
riskieren.
O-Titel: Welche Rechte und Pflichten hat ein Gast im Restaurant (Info)