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Welche Rechte u Pflichten hat ein Gast im Restaurant (Inf



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  • _Schnecken im Salat und kein Kellner in Sicht_ Schnecken im Salat, Haare in der Suppe, stundenlange Wartezeiten oder eine vergessene Tischreservierung können dem Gast den Restaurantbesuch ganz schön verderben. Als Gast im Restaurant muss man sich jedoch nicht alles gefallen lassen. Allerdings hat man auch Pflichten dem Wirt gegenüber.

    Juristisch gesehen ist ein Restaurantbesuch ein Vertrag mit einer mündlichen Vereinbarung. Das beginnt mit der Tischreservierung. Die ist grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Erscheint der Gast trotz einer Reservierung nicht, kann der Gastwirt einen Anspruch geltend machen auf Schadensersatz für eventuell entstandene Kosten und Aufwendungen (Tischschmuck, Bereitstellung besonderer Speisen und entgangener Gewinn). Allerdings muss der Wirt in diesem Fall beweisen, dass ihm der Schaden tatsächlich entstanden ist, dass er z. B. andere Gäste wegen der Reservierung wegschicken musste. Hält umgekehrt der Restaurantbesitzer eine Reservierung nicht ein, kann auch der Gast Ersatz verlangen, etwa für die Fahrtkosten.

    _Warten aufs Essen_ Der Wirt muss die Möglichkeit bekommen, ein Essen frisch zuzubereiten, aber: auf stundenlange Wartezeiten kann der Gast mit einer Preisminderung reagieren: So hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass der Gastgeber einer Festgesellschaft, der das Mittagessen für einen bestimmten Zeitpunkt bestellt hatte, den Preis um 30% mindern durfte, da das Essen mit einer Verspätung von 90 Minuten serviert wurde (LG Karlsruhe AZ: 1 S 196/92).

    _Qualität der Getränke und des Essens_ Bei der Bestellung/dem Servieren etc. von Speisen in einer Gaststätte handelt es sich um eine Mischung aus Kaufvertrag, # 433ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), und Werkvertrag, # 631ff BGB. Ist der Gast mit seinem Getränk oder dem Essen nicht zufrieden, so kann er sich beschweren und eine Preisminderung verlangen. Oder er kann das bemängelte Getränk oder die Speise noch einmal neu verlangen bzw. umbestellen (statt Wein ein Bier, statt eines Nudelauflauf eine Reispfanne), wobei er das bemängelte Getränk bzw. die Speise nicht bezahlen muss.

    Allerdings muss der Gast den Mangel objektiv belegen können (im Zweifelsfall mit Zeugen). Beispiele für objektive Mängel: ein zu warmes Bier, nicht volles Glas, schmutziges Glas, schmutziger Teller, kalter Kaffee, kalte Suppe, korkiger Wein, Champagner, der in Wirklichkeit billiger Schaumwein ist, Ein "Wiener Schnitzel" nicht vom Kalb, sondern vom Schwein, Rindersteak, das medium bestellt wurde, aber blutig serviert wird, Schnecken im Salat etc. Subjektive Beschwerden können nicht zu Preisminderung bzw. Wandlung führen, z.B. Kohl, der dem Gast nicht schmeckt. Beschwert der Gast sich nicht oder beschwert sich erst, wenn die Bedienung die Teller abräumen will, wird er kaum der notwendigen Beweislast nachkommen können. Etwaige Preisminderung bzw. Wandlung würden so verfallen. Von der Preisminderung ausgenommen sind die Getränke und dem beanstandeten Essen vorangegangenen Speisen. Sie müssen bezahlt werden.

    _Warten auf die Rechnung_ Auch dagegen kann man sich wehren. Wenn der Wirt auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht innerhalb einer halben Stunde die Rechnung bringt, kann man das Restaurant verlassen. Allerdings sollte man Namen und Anschrift hinterlassen, um nicht eine Anzeige wegen Zechprellerei zu riskieren.

    O-Titel: Welche Rechte und Pflichten hat ein Gast im Restaurant (Info)

    http://www.wdr5.de/service/service_gesundheit/340071.phtml

    :Letzte Änder. : 22.07.2004

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