Italiens katholische Priester trinken am Tag 2000 Liter Messwein. Im Jahr sind das 753 360 Liter, so eine
Marketing Studie im Auftrag der katholischen Kirche. Diese Studie legt die Annahme zu Grunde, dass jeder
Priester den Vorschriften entsprechend pro Tag eine Messe liest und dabei im Schnitt 35 Milliliter Wein
konsumiert. Über den Weinkonsum des deutschen Klerus ist nichts bekannt Messwein ist der Wein, der
in der Messe benutzt wird. Vor allem in der katholischen Kirche ist er aber ein besonderer Stoff. Das
Kirchenrecht, der Codex juris Canonici, schreibt im Canon 924 unter Paragraph 3 vor: "Der Wein muss
naturrein und aus Weintrauben
gewonnen sein und darf nicht verdorben sein." Immerhin wird aus ihm in der Wandlung das Blut Christi. Auf
das weltliche Recht vertraut die katholische Kirche da nicht alleine, wenn es um die "Qualität im Kelch"
geht. Und die Geschichte hat ihr Recht gegeben. Die Pantschereien, die im Mittelalter üblich waren,
erfüllten nicht nur den Tatbestand es Betrugs, sondern grenzten an Mord und Totschlag:
etwa wenn Wein mit Bleiverbindungen gesüsst wurde. Der Klerus schützte sich selbst, indem er nicht nur
auf weltliche Pantscher-Paragraphen vertraute, sondern jenseitige Instanzen und das
jüngste Gericht. Messwein-Lieferanten wurden und werden vereidigt,
sie verpfänden - strenggenommen - ihr Seelenheil. Die Kleriker
sicherten sich so ganz nebenbei auch noch für den Eigengebrauch "sauberen" Wein.
Früher war Messwein übrigens überwiegend rot (das entspricht ja auch besser der Blut-Symbolik). Heute
wird fast nur noch weisser
verwendet. Das hat zwei Gründe: zum einen gibt es keine
Rotweinflecken auf der Altardecke und den Tüchern. Zum anderen ist auch die Zahl der "Blut-Wunder"
rapide gesunken. Viele Priester
fürchteten die Wundergläubigkeit des Volkes anzustacheln, wenn ihnen nur einfach der Kelch umfällt.
_Gültig, erlaubt und würdig muss Messwein sein_ Was das heisst, erklären Messweinordnungen. Die
jüngste stammt aus dem Jahr 1976. Demnach muss der Wein aus Trauben sein, kein Fruchtwein also,
ohne Zuckerzusatz ausgebaut und ohne unerlaubte Beigaben. Jeder gesetzliche Prädikatswein erfüllt diese
Vorgaben heute. Während Zuckerzusatz also nicht erlaubt ist, kann reiner Alkohl aus Wein beigegeben
werden. Sherry oder Portwein, so wie alle mit Alkohol gestoppte Süssweine, sind erlaubt. Viele Priester
nehmen solche Weine gerne, nicht weil sie es süsser mögen, sondern weil diese Weine auch angebrochen
Tage und Wochen haltbar sind.
_Traubensaft oder Wein?_ Die evangelischen Kirchen benutzen gerne auch Traubensaft beim Abendmahl -
mit Rücksicht auf Kinder und Alkoholiker. Nach
katholischer Auffassung ist damit keine gültige Wandlung möglich.
(wiewohl alkoholkranke Priester auch Traubensaft nutzen dürfen - sie
kommunizieren dann eben nur in Gestalt des Brotes.) Für Wein und Traubensaft gibt es nur ein einziges
Wort im Aramäischen, der Sprache Jesu. Deshalb gab es grosse Debatten, ob denn nicht auch
Traubensaft zulässig sein könnte. Denen haben Wein-Wissenschaftler
nachgeholfen: Es gibt nur ein Wort, weil es schlicht keinen
Traubensaft gibt. In der Hitze des Heiligen Landes beginnt der sofort zu gären.
..und was ist, wenn der Messwein diese Vorgaben nicht erfüllt? Dann kann nach den Regeln der
katholischen Kirche keine gültige Wandlung stattfinden. Der Priester trinkt dann ganz einfach Wein, nicht
das Blut Christi.
_Wo gibt#s Messwein zu kaufen?_ Für Laien überhaupt nicht, d.h. nicht mit dieser Bezeichnung auf dem
Etikett. Sie ist nach dem weltlichen Weinrecht nicht zulässig und darf deshalb auch nur im internen
Verkehr mit der Kirche verwendet werden. Seit aber weltliches und kirchliches Recht die gleichen
Ansprüche erheben, gibt es auch keinen besonderen Grund mehr, Messwein zu erwerben. Messwein-
Lieferant dagegen kann im Grunde jeder
Winzer werden, der glaubhaft machen kann, dass er die Vorschriften einhält. Er wird heute in der Regel
auch nur noch schriftlich vereidigt. Früher waren das grosse Zeremonien, bei denen recht deutlich auch auf
das Seelenheil der Winzer angespielt wurde. Und auf die Höllenstrafen (mindestens Fegefeuer), die
Verstösse zur Folge haben.