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Verbraucherschutz am Beispiel Rosinen (Info)



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  • von Najette Dworeck
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  • - Servicezeit: Essen &
  • - Trinken - Kostprobe,
  • - WDR 30.11.2007
  • - Erfasst von Christina Phil
  • In der Adventszeit läuft die Weihnachtsbäckerei auf Hochtouren. Rosinen sind dabei eine beliebte Zutat. Um den Zuschauern eine Orientierungshilfe zu geben, wollte die Servicezeit: Essen & Trinken testen lassen, ob Rosinen viele Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten. Denn Rosinen sind getrocknete Tafeltrauben, und diese, so zeigen viele Untersuchungen, sind häufig mit Pestizidrückständen belastet. Gilt das auch für die getrockneten Früchte? _Amtliche Rosinenuntersuchung_ Bei der Suche nach einem geeigneten Labor stiessen wir im Internet auf eine Seite des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart (CVUA). Dort wurde eine gross angelegte Untersuchung von Rosinen durchgeführt: Insgesamt 68 Proben wurden hier von Oktober 2006 bis Mai 2007 auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln hin geprüft. 50 der Proben stammten aus konventionellem, 18 aus ökologischem Anbau - alles Produkte, die der Verbraucher im Supermarkt kaufen kann.

    _Bedenkliche Rückstandsituation bei Rosinen_ Nahezu alle Proben aus dem konventionellen Anbau wiesen Pestizidrückstände auf. Bei 16 Prozent wurden sogar gesetzliche Höchstmengen überschritten: ein klarer Rechtsverstoss! Besonders kritisch war die hohe Anzahl an unterschiedlichen Pestiziden pro Probe. Manche Proben enthielten Rückstände von bis zu 48 Wirkstoffen. Höchstwahrscheinlich kommt diese hohe Anzahl an verschiedenen Stoffen zustande, weil unterschiedlich behandelte Erntepartien in den Tüten stecken. Nach Meinung der Experten sind die auffälligen Proben aber nicht gesundheitsgefährdend.

    Nur 2 Prozent der konventionellen Rosinenproben waren frei von Belastungen. Die Rosinen aus ökologischem Anbau wiesen lediglich Spuren von Rückständen auf.

    Den genauen Untersuchungsbericht finden Sie unter: http://cvuas.untersuchungsämter-bw.de/pdf/druck_pest_rosinen2007.pd f Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA): "Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Rosinen", PDF-Datei (304 KB) _Namen werden nicht genannt_ Im Testbericht sind statt Marken oder Herstellernamen nur anonyme Nummern angegeben. Somit sind die veröffentlichten Informationen wenig hilfreich für den Verbraucher, da sie für den Kauf von Rosinen kaum Orientierung bieten. Die Namen der Produkte, die hoch belastet waren, konnten auch wir im Untersuchungsamt nicht erfahren.

    Wir wollten trotzdem wissen, was unternommen wurde, wenn Höchstgrenzen überschritten worden sind. Dr. Eberhard Schüle vom Untersuchungsamt Stuttgart: "Wir erstellen ein entsprechendes Gutachten zu den Proben. Das geht an die Lebensmittelüberwachungsbehörden, und die erlassen geeignete Massnahmen wie die Ware vom Markt zu nehmen, den Hersteller auf seine Sorgfaltspflicht hinzuweisen oder ein entsprechendes Verfahren anzustrengen." _Nachfrage beim Ministerium_ Das Untersuchungsamt ist dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung unterstellt. Dort wollten wir in Erfahrung bringen, weshalb die Namen der Hersteller nicht genannt werden. Der zuständige Landesminister Peter Hauk ist auch gleichzeitig erster Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz und will mehr Transparenz auf Bundesebene schaffen. Ist diese im eigenen Land auch möglich? Peter Hauk: "In Baden-Württemberg gilt nach wie vor noch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch des Bundes. Das heisst, wir nennen Hersteller dann, wenn Gesundheitsgefährdungen vorliegen. Wir informieren natürlich über Ergebnisse. Die Ergebnisse sind für alle einsehbar im Internet. Aber Herstellernamen werden nur dann genannt, wenn eine Gefahr für die Bevölkerung vorliegt." _Neues Gesetz soll mehr Klarheit bringen_ Wir fragten uns dabei: Wenn die Namen nicht genannt werden - was bringt die Veröffentlichung der anonymen Ergebnisse dann überhaupt? Der Verbraucher weiss, dass Rosinen belastet sind, er weiss aber nicht welche! Landesminister Peter Hauk: "Im Einzelfall ist wieder einzuschätzen, das machen nicht die Politiker, sondern die Toxikologen, ob Menschen dadurch gesundheitlich gefährdet werden können. Wenn dieses vorliegt, dann wird veröffentlicht, wenn dieses nicht vorliegt, wird derzeit nicht veröffentlicht. Anders sieht es aus in 2008, wenn das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten ist. Dann kann jeder Namen der Hersteller erfahren." _Das Verbraucherinformationsgesetz_ Wir erfuhren im Ministerium also nichts und wurden auf das künftige Verbraucherinformationsgesetz vertröstet. Mit dem neuen Gesetz, das am 1. Mai 2008 bundesweit in Kraft tritt, sollen Verbraucher Anspruch auf alle Informationen über Lebensmittel, die den Behörden vorliegen, erhalten. Die Behörden sind grundsätzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit bei hinreichendem Verdacht auf Gesundheitsgefährdung oder auf einen Rechtsverstoss gezielt zu informieren.

    Zu Namensnennung der Hersteller kann es kommen: * wenn von Lebensmittelverpackungen Gesundheitsgefahren ausgehen, * wenn Lebensmittel falsch gekennzeichnet sind, * wenn Pestizidhöchstmengen überschritten wurden, * wenn sich "Gammelfleisch" auf dem Markt befindet, * wenn es sich um eine schwerwiegende Verbrauchertäuschung handelt oder * wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es Gesundheitsgefahren gibt.

    Die betroffenen Unternehmen sind vorher anzuhören und müssen auch vor Namensnennung die Möglichkeit haben, selbst zuerst an die Öffentlichkeit zu gehen.

    _Betriebsgeheimnisse wichtiger als Informationsrecht_ Ob das neue Verbraucherinformationsgesetz wirklich Transparenz schafft, bezweifeln beispielsweise Verbraucherschützer. Für sie ist das Gesetz eine Mogelpackung, es gäbe unklare Rechtsauslegungen und zu viele Ausnahmen. Es sei ein Gesetz, das eher die Unternehmen schütze als die Bürger. Dr. Eckhard Benner, Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Wir kritisieren an dem Gesetz, dass es zu viele Ausnahmen gibt, die einfach im Ermessensspielraum der Behörden liegen, wann sie tatsächlich Auskünfte geben oder nicht. Zu befürchten ist es auch, dass trotz des neuen Gesetzes die Verbraucher nicht mehr erfahren werden, weil Unternehmen weiterhin mit Betriebsgeheimnissen argumentieren können, um eine Veröffentlichung ihres Namens zu verhindern." _Gute Beispiele für mehr Transparenz_ Von amtlichen Untersuchungen, die mit Steuergeldern finanziert wurden, erfahren Verbraucher in der Regel keine wichtigen Einzelheiten. Dass Behörden aber auch können, wenn sie nur wollen, sieht man in Nordrhein-Westfalen. Im Internet präsentiert das Land aktuelle Daten der Lebensmittelüberwachungsbehörden rund um Pestizide in Obst und Gemüse. Ross und Reiter zu nennen, hat für die Verbraucher sowie für gewissenhafte Hersteller grosse Vorteile. Denn werden Hersteller von problematischen Produkten nicht genannt, kann eine ganze Branche in Verruf geraten.

    Seit Jahren schon testen auch die Servicezeit: Essen & Trinken und weitere unabhängige Organisationen wie die Stiftung Warentest, Greenpeace oder foodwatch immer wieder Lebensmittel. Die Ergebnisse werden auch hier veröffentlicht - mit Nennung der einzelnen Produkte und Hersteller.

    Wie die Behörden bundesweit künftig verfahren, bleibt abzuwarten. Bis dahin unser Tipp für die Weihnachtsbäckerei: Wer hohe Pestizidrückstände in seinen Rosinen vermeiden will, sollte zu Bioware greifen. Die amtlichen Tests zeigen, dass diese nicht belastet sind.

    _Weitere Informationen_ * http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=700&Pdf=Fa lse&Aktuell=Trü Chemisches und Veterninäruntersuchungsamt Stuttgart (CUVA): "Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Rosinen - Untersuchungszeitraum Oktober 2006 bis Mai 2007", Zusammenfassung * http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751678/SharedDocs/downloads/GesetzeVe rordnungen/Verbraucherinformationsgesetz-Entwurf,templateId=raw,prop erty=publicationFile.pdf/Verbraucherinformationsgesetz-Entwurf.pdf Das neue Verbraucherinformationsgesetz, PDF-Datei (27 KB)

    * http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751678/DE/02-Verbraucherschutz/VIG/VI G__neu.html Hintergründe und Erläuterungen zum Verbraucherinformationsgesetz * http://www.ilm.nrw.de/pestrep/pestshow1.html Pestizidreport NRW mit aktuellen Untersuchungsergebnissen * http://de.einkaufsnetz.org/gift/lebensmittel/20647.html Hier kann man den kostenlosen Ratgeber "Essen ohne Pestizide" von Greenpeace in der aktualisierten Version von 2007 herunterladen oder per E-Mail bestellen. Er vergleicht Supermärkte, informiert aber auch darüber, welche Obst- und Gemüsesorten kaum belastet sind und welche Herkunftsländer empfehlenswert sind.

    * http://www.pan-germany.org/ Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.

    _Links_ * http://www.wdr.de/tv/service/essentrinken/inhalt/20070907/b_5.phtml# 2 Pestizidreport im Internet (Servicezeit: Essen & Trinken vom 7. September 2007)

    * http://www.wdr.de/tv/service/essentrinken/inhalt/20070601/b_5.phtml# 2 Supermärkte wollen Pestizide in Obst und Gemüse begrenzen (Servicezeit: Essen & Trinken vom 1. Juni 2007)

    * http://www.wdr.de/tv/service/essentrinken/inhalt/20051216/b_4.phtml Pestizide in Obst und Gemüse (Servicezeit: Essen & Trinken vom 16. Dezember 2005)

    * http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20041122/b_1.phtml Trockenfrüchte im Test (Servicezeit: Kostprobe vom 22. November 2004)

    * http://www.wdr.de/tv/service/essentrinken/inhalt/20061208/b_1.phtml Gemahlene Mandeln und Haselnüsse im Test (Servicezeit: Essen & Trinken vom 8. Dezember 2006)

    http://www.wdr.de/tv/service/essentrinken/inhalt/20071130/b_1.phtml

    :Letzte Äend. am: 2.12.2007

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