Ob frisches Obst, Gemüse, ofenwarme Brötchen oder frisch geschnittene Wurst - viele Lebensmittel
werden unverpackt angeboten.
Dabei erfährt der Verbraucher bislang wenig über die Zutaten. Denn auf loser Ware kleben keine Etiketten,
auf denen eine Kennzeichnung angebracht werden könnte.
Bei verpackten Lebensmitteln ist das anders. Die seit Ende 2003 gültige EU-Etikettierungsrichtlinie regelt
hier bereits die
Kennzeichnung. Dabei besteht eine umfassende Kennzeichnungspflicht für die enthaltenen Zutaten, vor
allem für bestimmte, Allergie auslösende Inhaltsstoffe. Warum, so fragt sich Bundesverbraucherministerin
Renate Künast, soll dies nicht auch bei frischer Ware möglich sein? _Handel lehnt Kennzeichnung ab_
Derzeit berät das Bundesverbraucherministerium über einen Referentenentwurf zur umstrittenen Einführung
einer Kennzeichnungspflicht für lose verkaufte Lebensmittel. Der Lebensmittelhandel ist strikt dagegen.
Seine Hauptbegründung: Diese
"Überreglementierung" sei kostenaufwendig und verteuere die Ware nur. Sie bedeute das Ende der
Bedienungstheken. Dort seien durch die neue Regelungswut zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet, so ein
Vertreter des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE).
Dass die neu geplante Regelung solche drastischen Auswirkungen hat, darf bezweifelt werden. Denn völlig
unabhängig davon ist die Zahl der Frischetheken in den Supermärkten seit Jahren zurückgegangen, und
der Trend zu vorverpackter Ware hält an. Schon heute wird Käse zu 60 Prozent abgepackt verkauft.
Tendenz steigend.
_Verbraucher wollen Klarheit_ Viele Verbraucher wünschen sich eine umfassende und leicht verständliche
Lebensmittelkennzeichnung. Kennzeichnung schaffe Vertrauen und sei hilfreich für das Verkaufspersonal,
argumentieren Vertreter der Verbraucherzentralen. Eine ausreichende Kennzeichnung, verbunden mit einer
guten Beratung, führe zu einem Vermarktungsvorteil für lose Ware. Verbraucherschützer befürworten die
Kennzeichnungspläne der Verbraucherministerin. Sie halten es für unrealistisch, dass ein
Verkaufsgespräch ganz allein ausreiche, um die Kunden umfangreich über mögliche Zusätze und
Inhaltsstoffe zu informieren.
_Wichtig: Informationen für Allergiker_
Schon heute unterliegen unverpackte Frischwaren einer beschränkten Kennzeichnungspflicht: Angaben
über Art, Sorte und Herkunft, Preis
und Güteklasse (zum Beispiel bei Gemüse) sowie Angaben über besondere Behandlungsverfahren oder
Zusatzstoffe sind beim Verkauf vorgeschrieben - seien es Hinweise auf Farbstoffe,
Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker oder Phosphat beispielsweise in Wurstwaren. Ähnliches gilt
für gewachste Früchte oder geschwärzte Oliven. Regelungsbedarf bestehe aber bei den Allergie
auslösenden Stoffen und sämtlichen Zutaten, so meinen die Befürworter der Kennzeichnung. Mittlerweile
will der Hauptverband des deutschen Einzelhandels zumindest die allergenen Stoffe auflisten lassen.
Dass es durchaus praktikabel ist, die Verbraucher umfangreich zu informieren, beweisen schon einige
Supermärkte und Vollkornbäckereien. Sie halten an den Frischetheken oder im Verkaufsraum immer auch
eine Kladde mit Zutatenlisten bereit - und
das ohne Aufpreis.
_Links_
* http://www.munlv.nrw.de Ministerium für Umwelt, Natur,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
* http://www.vz-nrw.de Verbraucherzentrale NRW
* http://www.einzelhandel.de Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
e.V. (HDE)
* http://www.was-wir-essen.de Allgemeine Informationen über die
Kennzeichnung loser Ware http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20050321/b_4.phtml