Information

Umstrittene Kennzeichnung loser Ware (Info)



Für 1 Text

Zutaten

  • 1 Info
  • Von Klaus Kuderer
  • Ob frisches Obst, Gemüse, ofenwarme Brötchen oder frisch geschnittene Wurst - viele Lebensmittel werden unverpackt angeboten. Dabei erfährt der Verbraucher bislang wenig über die Zutaten. Denn auf loser Ware kleben keine Etiketten, auf denen eine Kennzeichnung angebracht werden könnte.

    Bei verpackten Lebensmitteln ist das anders. Die seit Ende 2003 gültige EU-Etikettierungsrichtlinie regelt hier bereits die Kennzeichnung. Dabei besteht eine umfassende Kennzeichnungspflicht für die enthaltenen Zutaten, vor allem für bestimmte, Allergie auslösende Inhaltsstoffe. Warum, so fragt sich Bundesverbraucherministerin Renate Künast, soll dies nicht auch bei frischer Ware möglich sein? _Handel lehnt Kennzeichnung ab_ Derzeit berät das Bundesverbraucherministerium über einen Referentenentwurf zur umstrittenen Einführung einer Kennzeichnungspflicht für lose verkaufte Lebensmittel. Der Lebensmittelhandel ist strikt dagegen. Seine Hauptbegründung: Diese "Überreglementierung" sei kostenaufwendig und verteuere die Ware nur. Sie bedeute das Ende der Bedienungstheken. Dort seien durch die neue Regelungswut zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet, so ein Vertreter des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE).

    Dass die neu geplante Regelung solche drastischen Auswirkungen hat, darf bezweifelt werden. Denn völlig unabhängig davon ist die Zahl der Frischetheken in den Supermärkten seit Jahren zurückgegangen, und der Trend zu vorverpackter Ware hält an. Schon heute wird Käse zu 60 Prozent abgepackt verkauft. Tendenz steigend.

    _Verbraucher wollen Klarheit_ Viele Verbraucher wünschen sich eine umfassende und leicht verständliche Lebensmittelkennzeichnung. Kennzeichnung schaffe Vertrauen und sei hilfreich für das Verkaufspersonal, argumentieren Vertreter der Verbraucherzentralen. Eine ausreichende Kennzeichnung, verbunden mit einer guten Beratung, führe zu einem Vermarktungsvorteil für lose Ware. Verbraucherschützer befürworten die Kennzeichnungspläne der Verbraucherministerin. Sie halten es für unrealistisch, dass ein Verkaufsgespräch ganz allein ausreiche, um die Kunden umfangreich über mögliche Zusätze und Inhaltsstoffe zu informieren.

    _Wichtig: Informationen für Allergiker_

    Schon heute unterliegen unverpackte Frischwaren einer beschränkten Kennzeichnungspflicht: Angaben über Art, Sorte und Herkunft, Preis und Güteklasse (zum Beispiel bei Gemüse) sowie Angaben über besondere Behandlungsverfahren oder Zusatzstoffe sind beim Verkauf vorgeschrieben - seien es Hinweise auf Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker oder Phosphat beispielsweise in Wurstwaren. Ähnliches gilt für gewachste Früchte oder geschwärzte Oliven. Regelungsbedarf bestehe aber bei den Allergie auslösenden Stoffen und sämtlichen Zutaten, so meinen die Befürworter der Kennzeichnung. Mittlerweile will der Hauptverband des deutschen Einzelhandels zumindest die allergenen Stoffe auflisten lassen.

    Dass es durchaus praktikabel ist, die Verbraucher umfangreich zu informieren, beweisen schon einige Supermärkte und Vollkornbäckereien. Sie halten an den Frischetheken oder im Verkaufsraum immer auch eine Kladde mit Zutatenlisten bereit - und das ohne Aufpreis.

    _Links_ * http://www.munlv.nrw.de Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz * http://www.vz-nrw.de Verbraucherzentrale NRW

    * http://www.einzelhandel.de Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) * http://www.was-wir-essen.de Allgemeine Informationen über die Kennzeichnung loser Ware http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20050321/b_4.phtml

    :Letzte Änder. : 27.03.2005

    Stichworte

    Einkaufen, Info, Information

    Titel - Rubrik - Stichworte