Christoph Gröbel, 19980709114104W+02 Es tut mir sehr leid, aber manchmal geht mir bei dem ewigen
Gerede um "Apothekenpreise" der Hut hoch (und das liegt dann wohl daran, dass ich Apotheker bin.) Aber
wir wollen doch on-topic bleiben: Also, hier
das kleine Alkohol Brevier aus der Apotheke (ist aus einem früheren Posting von mir):
"Es gibt prinzipiell in der Apotheke drei Arten Alkohol:
1) der vergällte Alkohol: wird zum Einreiben, Desinfizieren und für
äusserliche Anwendung gebraucht - ist aber keinesfalls zum Trinken
(schmeckt auch scheusslich, da Petrolether enthalten). Das ist auch der, den man bekommt, wenn man
was zum Einreiben verlangt( daher als Ausrede ungeeignet), ist dann meist 70%ig.
2) der unvergällte Alkohol zum Verkauf: dieser ist jetzt für
Küchenzwecke zu gebrauchen, ist aber auch sauteuer, da er voll versteuert wird (und der Staat gut
kassiert) 3) der sogenannte Monopolsprit: das ist unvergällter Alkohol, dessen
Verkauf aber verboten ist, da er nicht voll versteuert ist. Er darf in der Apotheke nur für Rezepturen
verwendet werden und über den Einkauf und Verbrauch muss Buch geführt werden! (das ist die vereinfachte
Version, in Wirklichkeit sind die Vorschriften dazu noch komplizierter :-(( )
Wenn man also in der Apotheke Alkohol für Likör kaufen, muss man die Nummer 2 (zum entsprechenden
Preis) nehmen. Vorsicht ist nur dann angesagt, wenn man angibt, dass man das Zeug zum Einreiben
haben will ~ man bekommt dann normalerweise Nummer 1 und versaut sich damit seinen ganzen
Liköransatz, weils wirklich grauslich schmeckt.
Übrigens hilft auch kein Erhitzen o.ä., man bekommt den Petroleteher nicht raus." Wie man sieht, liegt
der Grund für den hohen Preis hier an zweierlei: Zum einen daran, dass, wie unter Punkt 2 beschrieben,
der
Staat ganz gehörig mitkassiert und zum anderen daran, dass der Absatz an reinem Alkohol in der
Apotheke nicht so gross ist, dass es sich lohnen würde, ihn in den Mengen einzukaufen, die einen in den
Bereich von Rabatten bringen, die man an die Kunden weitergeben kann.
(Wenn man es ganz genau nimmt, ist der Preis für den Alkohol sowieso in der Rezeptur-Taxationsliste
vorgeschrieben, und an dem Preis darf
man nichts rabattieren!) Christoph Gröbel Institut für pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
Universität Heidelberg Christoph Gröbel, 19980710144731W+02 Ich habe mich jetzt etwas kundig
gemacht. Also:
Kosten:
Ethanol 90% Fertig abgepackt (in den meisten Apotheken, die keinen "offenen" Alkohol haben, wird auf
diese fertig abgefüllten Produkte zurückgegriffen) 2,5 Liter, günstigster Einkauf vorausgesetzt Endpreis
193.-, d.h. ca. 77.- pro Liter
Ethanol 96% (ist in der Hilfstaxe gar nicht aufgeführt, müsste ich zuerst mal noch schauen, ob man den
überhaupt unverdünnt abgeben darf -> daher nach eigener Berechnung ohne Gefäss und
Rezepturzuschlag) 1l ca. 70.- (Preis ohne Gewähr)
Ob diese Preise (legal) zu unterbieten sind, dazu möchte ich mich vorsichtig äussern, denn ich weiss
nicht, wie der Preis bei Abnahme wirklich grosser Mengen (>100 l) noch variierbar ist und ich möchte
niemandem unsaubere Geschäfte vorwerfen, die keine sind.
Nur in der Apotheke werden sich die Preise wohl in dieser Grössenordnung bewegen.
Peter Wollenberg,19980709133605W+00 Ich bin der "Steuerlich Beauftragte nach Alkoholverordnung"
unseres Instituts. Wir beziehen "Monopolsprit", also vergällten, unversteuerten Alkohol gegenwärtig zu 8
DM/Liter. Unvergällter Alkohol 96%ig DAB, also Apothekenqualität, kostet uns beim Chemikalienhändler in
Glasflaschen zu 1 l 102,50 DM, in Glasflaschen zu 2,5 l 216 DM und in Metallfässern zu 25 l 49,40/l. Der
Preis hängt also stark von der Packungsgrösse ab. Der Steueranteil dürfte bei ca DM 40/l liegen.