Finden Sie auch verwirrend, was bei Getränken, Süsswaren und Fertiglebensmitteln so alles auf dem
Etikett steht? Durch die EU-Süssungsmittel-Richtlinie gibt es einige Neuerungen.
Hier nun einige Hinweise, was bei den Etiketten zu beachten ist.
Anmerkung Renate Schnapka: in dem Heft sind Etikettenbeispiele
abgedruckt. Ich werde die Zutatenangaben in "*-*" kennzeichnen und
dann die Erklärung anfügen. Ich hoffe, die *Klarheit* leidet nicht
darunter.
*Zutaten: entrahmte Milch, Apfel-Zimtzubereitung (mit färbendem
Pflanzenextrakt), Reis, Wasser Rahm...* Zutatenverzeichnis: Je weiter
vorne eine Substanz steht, um so mehr ist anteilsmässig davon enthalten.
*Zuckeraustauschstoff Fruktose* Fruchtzucker: Der Zusatz von Fruktose
macht das Lebensmittel nicht mehr automatisch zum Diätprodukt (bei diesem muss die Fruktosemenge
angegeben werden)
*Süssstoff Acesulfam (E950) und Aspartam (E951)* E-Nummern:
Kennzeichnung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe in der EU (Farbstoffe, Süssungsmittel etc.)
*Leicht Milch Reis* Leicht oder light: keine geschützte Bezeichnung,
häufig auf kalorienreduzierten Lebensmitteln.
*40% weniger Kalorien, Max. 1% Fett* Brennwertvermindert: Das Produkt
muss mindestens 30% weniger Kalorien haben als das ursprüngliche Lebensmittel.
*Nährwertangeben je 100g: Milchreis Leicht Durchschnittswerte:
Brennwert 219kj/69kcal Eiweiss 3,5g Kohlenhydrate 11,9g Fett 0,9g ~-------------100g = 1BE*
Nährwertangaben: Bei nichtdiätischen
Lwebensmitteln gibt es keine Vorschrift, Kohlenhydrate in Zucker, Zuckeraustauschstoffe oder Ballaststoffe
aufzuschlüsseln.
*Mit einer Zuckerart und Süssungsmittel.* So muss der Zusatz von
Zucker und Süssungsmitteln kenntlich gemacht werden. ohne zuckerzusatz bedeutet, dass weder
Einfachzucker (z.B. Fruktose) noch Zweifachzucker (z.B. Sacharose) ZUGESETZT wurden, sagt aber
nichts über den NATÜRLICHEN ZUCKERGEHALT oder die Kalorien.
*Enthält eine Phenylalaninquelle* Dieser Hinweis ist vorgeschrieben,
wenn der Süssstoff ASPARTAM zugesetzt wurde.