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Zusatzstoffe, eine Kurzinfo



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Zutaten

  • Zusatzstoffe
  • NACH EINEM AUFSATZ VON

  • - I. Elmadfa, E. Muskat,
  • - D. Fritzsche
  • In der Behördensprache sind Zusatzstoffe nach $ 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) Stoffe, die dazu bestimmt sind, Lebensmitteln zugesetzt zu werden, um deren Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen bei diesen Lebensmitteln zu erzielen. Ausdrücklich ausgenommen sind Stoffe mit Lebensmittelcharakter, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung (= Verbrauchererwartung hinsichtlich Wirkung, Verträglichkeit und Bekömmlichkeit eines Zusatzstoffes) überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden, sowie Trink- und Tafelwasser. So ist zum Beispiel Eigelb kein Zusatzstoff, obwohl es bestimmte Eigenschaften (Aussehen, Farbe) eines Lebensmittels (zum Beispiel eines Kuchens) beeinflussen soll, weil es in erster Linie wegen seines Nähr- und Geschmackswertes verwendet wird.

    Unter Zusatzstoffen versteht man also Verbindungen, die Lebensmitteln absichtlich beigegeben werden. Unbeabsichtigt in Lebensmittel übergehende Stoffe, wie Verunreinigungen und Rückstände aller Art, sind keine Zusatzstoffe: Geht zum Beispiel Zinn aus Konservendosen in Lebensmittel über, wird Zinn dadurch nicht zum Zusatzstoff. Das Lebensmittelrecht stellt eine Reihe von Stoffen den Zusatzstoffen gleich, weil sie in Lebensmitteln eine technologische Aufgabe zu erfüllen haben. Zu diesen zählen :* Nährstoffe wie : - die Mineralstoffe (Mengen- und Spurenelemente), ausser Kochsalz : - die Aminosäuren (= Eiweissbausteine) : - die Vitamine A und D : :* die Zuckeraustauschstoff wie : - Sorbit, ausser Fructose (= Fruchtzucker) : :* alle Süssstoffe.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Stoffe aus natürlichen Quellen gewonnen oder auf synthetischem Wege erzeugt werden. Umhüllungen und Uberzüge - soweit sie nicht mitgegessen werden - sind nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz den Zusatzstoffen zuzurechnen. Was unterscheidet Zusatzstoffe von Zutaten? Zusatzstoffe sind eine Untergruppe der Zutaten. Wenn ein Stoff oder eine Verbindung zum Zusatzstoff im Sinne des Gesetzes erklärt wurde, so hat dies für den Hersteller und damit letztlich auch für uns als Verbraucher besondere lebensmittelrechtliche Konsequenzen: Denn der Einsatz von Zusatzstoffen in Lebensmitteln unterliegt starken Beschränkungen, und zwar sowohl hinsichtlich der Menge, die zugesetzt werden darf, als auch hinsichtlich der Art der Lebensmittel, in denen sie verwendet werden dürfen.

    Eine behördliche Zulassung wird nur dann ausgesprochen, wenn der Stoff mindestens folgende drei Grundvoraussetzungen erfüllt:

    * Er muss technisch nonvendig sein.

    * Seine Anwendung darf nicht zur Täuschung des Verbrauchers führen.

    * Er muss gesundheitlich unbedenklich sein.

    Was bedeutet "technisch notwendig"? Eine technische Notwendigkeit kann vorliegen, wenn eine bestimmte Zubereitungsform eines Lebensmittels ohne Zugabe dieses Stoffes nicht möglich ist, zum Beispiel die Herstellung von Pudding oder Sauce ohne Gelier.

    Technisch nicht notwendig ist aber unseres Erachtens zum Beispiel der Zusatz von Geliermittel zu Joghurt oder Dickmilcherzeugnissen. Was bedeutet "Täuschung des Verbrauchers"? Ein Lebensmittel soll nicht durch Zusatz von farbgebenden Stoffen den falschen Eindruck erwecken, es enthalte bestimmte, auch nahrhafte Zutaten, die nach objektiver Beurteilung im Lebensmittel jedoch nicht vorkommen. Ein Beispiel wäre das Auffärben eines Eierlikörs mit einem synthetischen Farbstoff, um einen höheren Eigehalt vorzutäuschen. Was bedeutet "gesundheitlich unbedenklich"? Unter gesundheitlicher Unbedenklichkeit versteht man, dass ein Zusatzstoff beim Verzehr in der angewendeten Konzentration langfristig kein Risiko für die Gesundheit darstellt. Die vom Gesetzgeber genannten Höchstmengen an Zusatzstoffen sind für eine lebenslange Zufuhr der mit den Zusatzstoffen behandelten Lebensmittel abgesichert. Allergische und Überempfindlichkeitsreaktionen können durch die Aufnahme einiger Zusatzstoffe auftreten. In diesen Fällen muss der Verbraucher auf den Verzehr so behandelter Lebensmittel verzichten.

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