Was ist erlaubt und was nicht. Einige Nahrungsmittel enthalten so wenig Kohlenhydrate, dass sie im
Diätplan ohne Anrechnung eingebaut werden können.
OHNE BERECHNUNG ERLAUBT SIND:
Getränke: Bohnenkaffee, Pulverkaffee, koffeinfreier Kaffee,
Malzkaffee (nur ca. 2 Tassen täglich wegen des Malzgehaltes), alle Teesorten, natürliches Mineralwasser,
mit Süssstoff gesüsster Zitronensaft.
Zum SÜSSEN:
Süssstoff (Cyclamat und Saccharin) SUPPEN:
Fleisch-, Hühner- und Knochenbrühe (nach Erkalten Fett abschöpfen!)
Lauch (Porree), Meerrettich, Zwiebeln als Gewürzzutat. Kochselz, alle Gewürze und Würzmischungen
(ausser süssem Senf und Ketchup wegen des Zuckergehaltes), Küchenkräuter, Knoblauch, Fleisch- und
Hefeextrakt.
BEGRENZT ERLAUBTE NAHERUNGSMITTEL:
Gemüse wird in der Diabetiker-Diät regelmässig und reichlich
verwendet. In der Regel kann dies auch ohne Anrechnung geschehen (siehe oben). Einige
kohlenhydrathaltige bzw. kohlenydratreiche Gemüse dürfen aber nur bis zu einer Obergrenze verwendet,
darüber hinausgehende Mengen müssen in der Berechnung der BE berücksichtigt werden.
Bis zu 200g sind ohne Anrechnung erlaubt:
:kohlenhydrathaltige Gemüsesorten (bis 8g KH/100g Gemüse)
Bis zu 125g sind ohne Anrechnung erlaubt
:kohlenhydrathaltige Gemüsesorten (über8g KH/100g Gemüse)
Artischocken, Erbsen (grün), Fenchel, Maiskolben, Schwarzwurzeln, Tomatenpaprika (eingelegt), weisse
Rüben.
:Für ca. 150-200g wird 1BE berechnet.
HÜLSENFRÜCHTE sind grundsätzlich auf die Kohlenhydratverordnung anzurechnen!! Für je 20g
getrocknete Erbsen, Linsen und Bohnen wird 1BE angerechnet, für je 45g Sojabohnen ebenfalls 1BE.