Keine Angabe

Diät-Fallen im Supermarkt - Was taugen Light-Produkte?



Für 1 Info Für die meisten Menschen beginnt das neue Jahr mit guten Vorsätzen. Ganz oben auf der Liste: Abnehmen! Nicht von ungefähr strotzt die Werbung derzeit nur so vor Spots mit kalorienreduzierten Lebensmitteln. Doch kann man mit Light- Produkten wirklich sein Gewicht reduzieren? Im Joghurt steckt weniger Fett, in der Limo ist weniger Zucker, und der Brotaufstrich ist überhaupt ganz kalorienarm: Die Lebensmittelindustrie buhlt intensiv um die Gunst von Kunden, die sich kalorienbewusst ernähren möchten. Vor allem die Zeit um den Jahreswechsel scheint geeignet, verstärkt Produkte mit dem Aufdruck "Light", "Wellness" oder "Fitness" unter das Volk zu bringen.

Beim Geschmack von Süßstoff erwartet der Körper eine Zufuhr von Zucker und schüttet Insulin aus. Dieses überschüssige Insulin senkt den Blutzuckerspiegel. Dem Körper wird wiederum signalisiert, dass zu wenig Nährstoffe aufgenommen wurden. In der Folge verspürt man ein starkes Hungergefühl. Dieses Prinzip machen sich übrigens auch Landwirte zu Nutze: Dem Tierfutter in Mastbetrieben wird ebenfalls Süßstoff zugesetzt.

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Weniger Fett oder Zucker? Bei den meisten Light-Produkten ist entweder der Zucker- oder der Fettgehalt reduziert, nur selten beides. Hintergrund: Ohne Fett als Geschmacksträger muss oft "nachgewürzt" werden, sei es mit Zucker oder einem erhöhten Salzgehalt. So kann es sein, dass der fettreduzierte Joghurt mehr Zucker beinhaltet als das konventionelle Produkt - und somit im Endeffekt dieselbe Kalorienmenge hat. Manche Hersteller ersetzen das Fett auch mit Ballaststoffen.

Kennzeichnung festgelegt:

Seit 2007 müssen laut EU-Verordnung Produkte, die mit "Light" gekennzeichnet sind, mindestens 30 Prozent weniger Fett oder Zucker enthalten als das herkömmliche Produkt. Dabei muss erkennbar sein, ob sich die Bezeichnung auf den Fett- oder Zuckergehalt bezieht. "Energiereduziert" darf sich ein Produkt nur nennen, wenn der Brennwert, also der Kaloriengehalt, um 30 Prozent vermindert ist. Hier muss angegeben sein, welche Eigenschaften zur Senkung des Kaloriengehalts führen. Als "kalorienarm" darf ein Produkt nur bezeichnet werden, wenn es als festes Lebensmittel nicht mehr als 40 Kilokalorien je 100 Gramm oder als flüssiges Lebensmittel nicht mehr als 20 Kilokalorien je 100 Milliliter enthält.

Mit dem Hinweis "ohne Zuckerzusatz" dürfen Produkte nur dann versehen werden, wenn kein zusätzlicher Zucker wie Kristall-, Milch- oder Fruchtzucker zugesetzt wurde. Es gibt aber Produkte, die von Natur aus jede Menge Zucker enthalten wie Fruchtsäfte oder Smoothies. "Fehlt auf solchen Lebensmitteln der Hinweis 'Enthält von Natur aus Zucker', wird der Verbraucher eigentlich an der Nase herumgeführt", erklärt die Expertin. Das ist auch bei Weingummis der Fall, die explizit als "fettfrei" beworben werden: Sie werden ohnehin immer ohne Fett hergestellt und sind aufgrund des hohen Zuckergehalts wahre Kalorienbomben. "Hier wird der Verbraucher echt für dumm verkauft", sagt Gonder.

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