Diät-Fallen im Supermarkt - Was taugen Light-Produkte?
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Info
Für die meisten Menschen beginnt das neue Jahr mit guten Vorsätzen.
Ganz oben auf der Liste: Abnehmen! Nicht von ungefähr strotzt die
Werbung derzeit nur so vor Spots mit kalorienreduzierten Lebensmitteln. Doch kann man mit Light-
Produkten wirklich sein
Gewicht reduzieren? Im Joghurt steckt weniger Fett, in der Limo ist weniger Zucker, und der Brotaufstrich
ist überhaupt ganz kalorienarm: Die
Lebensmittelindustrie buhlt intensiv um die Gunst von Kunden, die sich kalorienbewusst ernähren möchten.
Vor allem die Zeit um den Jahreswechsel scheint geeignet, verstärkt Produkte mit dem Aufdruck "Light",
"Wellness" oder "Fitness" unter das Volk zu bringen.
Beim Geschmack von Süßstoff erwartet der Körper eine Zufuhr von Zucker und schüttet Insulin aus. Dieses
überschüssige Insulin senkt den Blutzuckerspiegel. Dem Körper wird wiederum signalisiert, dass zu wenig
Nährstoffe aufgenommen wurden. In der Folge verspürt man ein starkes Hungergefühl. Dieses Prinzip
machen sich übrigens auch Landwirte zu Nutze: Dem Tierfutter in Mastbetrieben wird ebenfalls
Süßstoff zugesetzt.
Infobox:
Weniger Fett oder Zucker? Bei den meisten Light-Produkten ist
entweder der Zucker- oder der Fettgehalt reduziert, nur selten
beides. Hintergrund: Ohne Fett als Geschmacksträger muss oft
"nachgewürzt" werden, sei es mit Zucker oder einem erhöhten Salzgehalt. So kann es sein, dass der
fettreduzierte Joghurt mehr Zucker beinhaltet als das konventionelle Produkt - und somit im
Endeffekt dieselbe Kalorienmenge hat. Manche Hersteller ersetzen das Fett auch mit Ballaststoffen.
Kennzeichnung festgelegt:
Seit 2007 müssen laut EU-Verordnung Produkte, die mit "Light"
gekennzeichnet sind, mindestens 30 Prozent weniger Fett oder Zucker enthalten als das herkömmliche
Produkt. Dabei muss erkennbar sein, ob sich die Bezeichnung auf den Fett- oder Zuckergehalt bezieht.
"Energiereduziert" darf sich ein Produkt nur nennen, wenn der Brennwert, also der Kaloriengehalt, um 30
Prozent vermindert ist.
Hier muss angegeben sein, welche Eigenschaften zur Senkung des Kaloriengehalts führen. Als
"kalorienarm" darf ein Produkt nur bezeichnet werden, wenn es als festes Lebensmittel nicht mehr als 40
Kilokalorien je 100 Gramm oder als flüssiges Lebensmittel nicht mehr als 20 Kilokalorien je 100 Milliliter
enthält.
Mit dem Hinweis "ohne Zuckerzusatz" dürfen Produkte nur dann versehen werden, wenn kein zusätzlicher
Zucker wie Kristall-, Milch-
oder Fruchtzucker zugesetzt wurde. Es gibt aber Produkte, die von Natur aus jede Menge Zucker enthalten
wie Fruchtsäfte oder Smoothies.
"Fehlt auf solchen Lebensmitteln der Hinweis 'Enthält von Natur aus Zucker', wird der Verbraucher
eigentlich an der Nase herumgeführt", erklärt die Expertin. Das ist auch bei Weingummis der Fall, die
explizit als "fettfrei" beworben werden: Sie werden ohnehin immer
ohne Fett hergestellt und sind aufgrund des hohen Zuckergehalts wahre Kalorienbomben. "Hier wird der
Verbraucher echt für dumm verkauft", sagt Gonder.