Keine Angabe

Korrekte Bindestriche in Rezepttiteln und Zutaten



Für 1 Text

Zutaten

  • Sehr kurz zusammengefaßt:
  • Regel 1: Bindestriche sind nicht erlaubt, es sei denn
  • Regel 2: Zwei oder mehr gleichstark betonte Bestimmungen werden
  • mit
  • einem Grundwort verbunden oder
  • Regel 3: Es werden gleichstark betonte Eigennamen oder Orte im
  • Wort
  • verwendet.
  • Beispiele:

    Knoblauch-Auberginen und Auberginenkaviar ist falsch (Regel 1)

    Käse-Sahne-Torte ist korrekt wenn das eine Torte ist, die mit Käse und Sahne hergestellt wird (Regel 2) Käse-Sahnetorte ist falsch

    Käsesahnetorte ist korrekt wenn Sahnetorte als Begriff genommen wird, es ist also eine Sahnetorte mit Käse gemeint.

    Sahne-Torte ist immer falsch

    Friedrich-Wilhelm-Torte ist korrekt (Regel 3)

    Zitat aus einem antiquarisch erstandenen "Der große Duden; Grammatik der deutschen Sprache; Leipzig; 1935, S. 286":

    "Der Bindestrich ist ... zulässig in besonders unübersichtlichen Zusammensetzungen wie Haftpflicht- Versicherungsgesellschaft aber nicht in leicht übersichtlichen Zusammensetzungen wie Turnverein, Kirchenkasse, ... Oberstudiendirektor. (...) Zusammensetzungen mit mehr als drei Wortern werden in der Regel mit Bindestrichen versehen, z.B. Gemeindegrundsteuer-Veranlagung ... Nur wenn die meisten Wörter der Zusammensetzung ein- oder zweisilbig sind kann man vier Wörter zusammenschreiben, z.B. Eisenbahnfahrplan, Oberbahnhofsvorsteher.". Es gibt noch einige Sonderregeln.

    Das sollte keine Bevormundung sein; es ist bei Datenbanken einfach günstiger, wenn die Titel da eingeordnet sind, wo man sie vermutet.

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